Hinweis zu den Kosten


In der Regel werden die Kosten für heilpraktische Behandlungen von den  gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Auch von privaten Krankenkassen und/oder der Beihilfestelle werden die Kosten möglicherweise nur teilweise oder gar nicht übernommen.

 

Sämtliche Leistungen der Heilpraxis sind unabhängig von geleisteten oder nicht geleisteten Erstattungen durch Beihilfestellen oder private Krankenversicherungen auf jeden Fall vom Patienten zu begleichen.

 

Die Abrechnung der Termine erfolgt entsprechend dem Zeitaufwand unter Berücksichtigung des aktuellen Stundensatz (aktuell 95 €). 

Hypnosesitzungen werden gesondert abgerechnet.

 

Eingesetzte Präparate (z.B. bei Infusionen/Injektionen bzw. besonderen Anwendungen) werden gesondert abgerechnet. Das gleiche gilt für Laborleistungen, die nach Absprache durchgeführt werden.

 

Für fachliche Auskünfte per Telefon oder Email, die Erstellung aufwendigerer Therapiepläne oder umfangreiche Befunderhebung kann ein angemessener Zeitaufwand in Rechnung gestellt werden.

 

Das kann mal passieren: Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige Absage (24 Stunden vorher – gerne auch per Mail/SMS).

Andernfalls kann der ausgefallene Termin mit dem geplanten/ angemessenen Zeitumfang in Rechnung gestellt werden.

 

Aufgrund der ab 25.5.18 geltenden DSGVO (Verordnung zum Datenschutz) sind zum Schutz Ihrer persönlichen Daten umfassende Vorschriften in der Praxis  einzuhalten.

Näheres unter Datenschutz.