Folgende Vorerkrankungen stellen Kontraindikationen für eine Hypnosebehandlung dar und werden nicht von mir behandelt:
Eine Schwangerschaft ist grundsätzlich keine Kontraindikation für eine Hypnosebehandlung.
Da es bei der Auflösende Hypnose auch um die Konfrontation mit belastenden Gefühlen geht, sollte u.U. zuvor Rücksprache mit dem behandelndem Arzt genommen werden.