Kontraindikationen


Was spricht gegen eine Hypnosetherapie?

Folgende Vorerkrankungen stellen Kontraindikationen für eine Hypnosebehandlung dar und werden nicht von mir behandelt:

  • aktuell bestehende oder in der Vergangenheit aufgetretene Psychosen
  • Schizophrenie und Multiple Persönlichkeitsstörung
  • Epilepsie und andere Erkrankungen des zentralen Nervensystems
  • Thrombose / Embolie (in den letzten 6 Monaten)
  • Schlaganfall / Herzinfarkt (in den letzten 6 Monaten), schwere Herzerkrankungen
  • Einnahme von Neuroleptika / Blutverdünner

Eine Schwangerschaft ist grundsätzlich keine Kontraindikation für eine Hypnosebehandlung.

Da es bei der Auflösende Hypnose auch um die Konfrontation mit belastenden Gefühlen geht, sollte u.U. zuvor Rücksprache mit dem behandelndem Arzt genommen werden.